Mehrwertsteuer in der MOSS-Regelung

Mehrwertsteuer in der Mini One Stop Shop-Regelung

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Verfasst von Ota Rádl
Vor über einer Woche aktualisiert

Wenn

Ihr Unternehmen Telekommunikations-, Rundfunk- oder elektronische Dienstleistungen (d. h. ausgewählte Dienstleistungen) erbringt, müssen diese Dienstleistungen im Mitgliedstaat des Empfängers der Dienstleistung besteuert werden. Die spezielle One-Stop-Regelung (der sogenannte Mini One Stop Shop) soll die Einhaltung der Steuerpflicht erleichtern
, wenn diese Dienstleistungen an eine nicht steuerpflichtige Person erbracht werden. Das bedeutet, dass Sie sich nicht in mehreren Mitgliedstaaten registrieren lassen müssen, sondern
die in anderen Mitgliedstaaten fällige Mehrwertsteuer über den Mini One Stop Shoperklären
und bezahlenkönnen
.

Beispiele für die verschiedenen Dienstleistungen, die unter die Sonderregelung fallen (die vollständige Liste finden Sie in der Durchführungsverordnung 282/2011 des Rates, geändert durch die Verordnung 1042/2013 des Rates):

elektronisch erbrachte Dienstleistungen:

Website,

Herunterladen von Apps, Musik, Filmen und Computerspielen,

Zugriff auf Online-Computerspiele, Antivirenprogramme,

E-Books,

Online-Auktionen, etc.

In allen Fällen muss die Dienstleistung über ein Daten- oder elektronisches Netzwerk erbracht werden; dieser Dienst umfasst nicht den Online-Verkauf von Waren auf physischen Medien (z. B. Bücher auf CD/DVD).

Telekommunikationsdienste:

Festnetz- und Mobiltelefondienste, Bildtelefondienste,

Telefondienste, die über das Internet angeboten werden,

Fax, Telegraf, Telex,

Internetzugang, etc.

Radio- und Fernsehübertragungen:

Ausstrahlung von Radio- oder TV-Programmen über ein Radio- oder TV-Netzwerk,

Live-Übertragung von Radio- oder Fernsehsendungen im Internet (IP-Streaming), etc.

Ersteinrichtung

Bevor Sie mit der Ausgabe von Quittungen im Mini One Stop Shop-Modus beginnen ,

müssen Sie einige anfängliche Einstellungen für die richtige Funktionalität vornehmen:

1) Aktivieren Sie im Menü "Unternehmen" - "Einstellungen" unter der Registerkarte "Gesetzgebung" das Flag "Spezieller One-Stop-Shop-Modus".

2) Legen Sie im Menü "Extras - Wähler - Buchungsregeln" eine neue Buchungsregel an, die beim Ausstellen von Rechnungen im MOSS-Modus verwendet werden soll. Wählen Sie auf dieser Buchungsregel aus der Liste "Transaktionscode für MwSt." - "Sonderregelung für eine einzige Anlaufstelle (Mini One Stop Shop)".

3) Geben Sie im Menü "Geld - Liste der Bankkonten" die Codes "BIC" und "IBAN" für die Bankkonten ein, von denen Sie die Steuer bezahlen werden .

Ohne Eingabe dieser Details ist es nicht möglich, eine Steuererklärung für MOSS für dieses Bankkonto zu erstellen.

Generieren der ausgestellten Rechnung

1) Gehen Sie im Menü "Verkauf" in die Liste "Ausgestellte Rechnungen", öffnen Sie mit der Schaltfläche "Neu"

ein neues Formular.

2)

Füllen Sie alle erforderlichen Daten auf den entsprechenden Registerkarten wie bei einer Standardrechnung aus.

3) Wählen Sie den Kunden aus. Je nach Land des Kunden ändert sich der "VAT State"
auf der Registerkarte "Accounting and VAT line" automatisch . Wählen Sie die Mehrwertsteuerzeile (Zeile 26) manuell aus

.

4) Wählen Sie in der Codeliste "Buchungsregeln" die selbst erstellte Buchungsregel für MOSS aus .

5) Speichern Sie die Rechnung über die Schaltfläche "Speichern und schließen".

Steuererklärung in MOSS

Der Steuerzeitraum für die Zwecke des MOSS ist das Kalenderquartal (Section 110q des ITA). Die Abgabe der Steuererklärung erfolgt ausschließlich über das Steuerportal. Der Nutzer ist verpflichtet, die Steuererklärung innerhalb von 20 Tagen nach Ende des Steuerzeitraums einzureichen, auch wenn er die gewählten Dienstleistungen für den betreffenden Steuerzeitraum nicht erbracht hat (Art. 110r(1) ITA). Es wird also auch eine sogenannte "Nullerklärung" abgegeben. Die Fristen für die Abgabe der Steuererklärung sind daher der 20. April, der 20. Juli, der 20. Oktober und der 20. Januar, auch wenn dieser Termin auf ein Wochenende oder einen Feiertag fällt.

Sie können die entsprechende XML-Datei in Flexi im Menü "Buchhaltung" - "Buchhaltungsausgaben" - "Steuererklärung MOSS" erzeugen. Klicken Sie auf "MOSS-Steuererklärung", um einen Assistenten zu öffnen, in dem Sie das Jahr und das Quartal auswählen, für das Sie die Erklärung erstellen möchten, und den am letzten Tag des ausgewählten Zeitraums gültigen Wechselkurs

der Europäischen Zentralbank manuell eingeben.

Drücken Sie die Schaltfläche "Weiter"

, um zum nächsten Schritt des Assistenten zu gelangen.

Hier wählen Sie das Bankkonto (in EURO), von dem Sie die Umsatzsteuer abführen werden, und die Art der Meldung

. Hier werden zwei Typen angeboten:

  • EU-Regelung

Geben Sie die Identifikationsnummer der vorherigen Mini One Stop Shop (VAT

) Registrierung ein.

  • Nicht-EU-Regime

Geben Sie den VOES-Code und die Bankkontonummer im IBAN-Format

(ohne Leerzeichen) ein.

Drücken Sie die Schaltfläche "Weiter", um zur letzten Seite des Assistenten zu gelangen, auf der Sie die Art der Ausgabe der Umsatzsteuererklärung (XML-Meldung) und den Pfad zum Speichern

der erzeugten XML auswählen. Sie können den Assistenten durch Drücken der Schaltfläche "Fertigstellen" verlassen.

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