Basarware

Verkauf von Basarware - Besteuerung nach §90 des Umsatzsteuergesetzes

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Verfasst von Lenka Haringerová
Vor über einer Woche aktualisiert

Flexi

unterstützt nicht den Verkauf von Basarware nach §90 des Umsatzsteuergesetzes.

Sie können steuerfreie Posten und den zu versteuernden Betrag nur auf eine der folgenden Arten eingeben:

  1. Artikel in der Preisliste sollten ohne Mehrwertsteuer mit dem Satz eingegeben werden: Befreien Sie den Artikel und fügen Sie eine Gebühr hinzu, die bereits versteuert wäre und dem zu versteuernden Betrag entsprechen würde.

  2. Verwenden Sie keine Preislistenpositionen, sondern geben Sie diese direkt in die Belege ein, wobei eine Position ohne Steuer zum Nullsatz und die andere, die dem zu versteuernden Betrag entspricht, zum entsprechenden Satz eingegeben werden würde.

In beiden Fällen ist eine Änderung des Druckberichts erforderlich, da solche Verkäufe laut Gesetz KEINE Rekapitulation der Mehrwertsteuer auf der Rechnung und auch keine Aufteilung der Posten in Basis und Steuer zeigen dürfen, sondern nur ein Einzelposten mit dem Gesamtbetrag inklusive Steuer

erlaubt ist.

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