Mutterschaftsurlaub

Anspruch auf Mutterschafts- und Elternurlaub

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Verfasst von Lenka Haringerová
Vor über einer Woche aktualisiert

Wenn

eine Mitarbeiterin Mutterschaftsurlaub nimmt, hat sie für diesen Zeitraum Anspruch auf normalen Urlaub, als ob sie noch arbeiten würde. Nach dem Ende des Mutterschaftsurlaubs muss die Arbeitnehmerin in der Regel den gesamten Jahresurlaub nehmen, auf den sie bis zu diesem Zeitpunkt Anspruch hatte. Wenn ihr Jahresurlaub aufgebraucht ist, nimmt sie normalerweise Elternzeit, hat aber keinen Anspruch auf weiteren Jahresurlaub.

Sie müssen daher den Urlaubsanspruch in Flexi korrigieren, damit die nicht genommenen Tage nicht auf der Gehaltsabrechnung erscheinen.

Ex. Eine Arbeitnehmerin hat am 1.1.2018 den Mutterschutz begonnen und nimmt ihn bis zum 16.7.2018 in Anspruch. Sie hat einen tariflichen Jahresurlaubsanspruch von 25 Tagen. Während ihres Mutterschaftsurlaubs hat sie Anspruch auf anteilig 14 Tage für Januar bis Juli. Diesen nimmt sie unmittelbar nach dem Ende ihres Mutterschaftsurlaubs und hat bis zum Ende ihrer Elternzeit keinen Anspruch auf weiteren regulären Urlaub. Da Flexi den Anspruch selbst nicht verkürzt, müssen wir in der Registerkarte Abrechnungsupdate - Arbeitszeitfonds die Abrechnungskomponente URLAUBSVERKÜRZUNG hinzufügen und mit einem Minus die Anzahl der Tage eingeben, um die wir den Urlaubsanspruch verkürzen wollen, und das Kästchen Benutzerzeitänderung ankreuzen, dann das Entgelt neu berechnen. Wir werden die Korrektur auf unseren Gehaltsabrechnungen nicht vor Ende 2018 sehen.

Dann entfernen wir zu Beginn des nächsten Jahres (2019), in dem die Elternzeit andauert, den Urlaubsanspruch aus dem HR-Modul, in dem er für das Arbeitsverhältnis erfasst ist.

Wenn der Mitarbeiter die Arbeit wieder aufnimmt, erfassen wir den Urlaubsanspruch erneut in der Personalabteilung und behandeln einen eventuellen anteiligen Anteil als Lohnbestandteil des URLAUBS.

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