Zuzahlung zur Mindestbemessungsgrundlage

Der Mitarbeiter wird nicht als Zuzahlung zur Mindestbemessungsgrundlage (VZÄ)

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Verfasst von Lenka Haringerová
Vor über einer Woche aktualisiert

Um

eine Zuzahlung zur Mindestbemessungsgrundlage für die Krankenversicherung zu generieren, ist es notwendig, dass für den Mitarbeiter im Arbeitsvertrag in der Registerkarte HR die geringfügige Beschäftigung eingestellt ist und in der Registerkarte Lohnparameter - Krankenversicherung das Häkchen bei Krankenversicherung - Zuzahlung zur Mindestbemessungsgrundlage gesetzt ist.

Der Zuschlag wird nicht generiert, wenn der Mitarbeiter im Laufe des Monats angefangen hat. In diesem Fall ist es nur möglich, den Zuschlag in der Abrechnungsaktualisierung auf der Registerkarte Krankenversicherung zu korrigieren, wo wir auf die Zeile Zuschlag zur Mindestbemessungsgrundlage der Krankenversicherung klicken und den Betrag der Basis manuell auf die aktuelle Mindestbemessungsgrundlage (für 2019 ist es 13350) überschreiben

Prüfen Sie den Betrag und die Zeit der Benutzeränderung, speichern Sie und berechnen Sie den Lohn neu. Die Zuzahlungswerte des Arbeitnehmers bzw. des Arbeitgebers (wenn Sie auf der Registerkarte Krankenversicherung in der Personalabteilung die Option "Aufteilung zwischen Firma und Arbeitnehmer" aktiviert haben) werden automatisch berechnet.

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