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Modul: die GDPR
Aufbewahrung ehemaliger Kundendaten aus Sicht der GDPR
Aufbewahrung ehemaliger Kundendaten aus Sicht der GDPR

Wenn wir Firmen in unserem Verzeichnis haben, die nicht mehr unsere Kunden sind oder die es nicht mehr gibt, was machen wir damit?

Ota Rádl avatar
Verfasst von Ota Rádl
Vor über einer Woche aktualisiert

Wenn

es sich um eine Firma (Ltd., ..) handelt, kann ich diese Daten aufbewahren. Die GDPR gilt nicht für juristische Personen.

Wenn es sich um eine natürliche Person handelt und ich die auf diese Person ausgestellte Rechnung besitze, bin ich verpflichtet, diese Daten entsprechend den festgelegten Zwecken zu verarbeiten (wenn ich keinen Zweck habe, bin ich verpflichtet, die Löschung oder Anonymisierung dieser Daten zu gewährleisten).

Hat dies Ihre Frage beantwortet?