Warengarantie

GDPR in Beispielen

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Verfasst von Petr Pech
Vor über einer Woche aktualisiert

Die Gewährleistung für die Ware erfolgt nach den allgemein gültigen Gesetzen.

- Die Gewährleistungsfrist von 24 Monaten beginnt mit dem Tag des Eingangs der Ware beim Kunden.

- Die Garantie deckt nur Fabrikationsfehler ab (nicht vom Kunden verursachte Fehler).

- Von der Garantie ausgeschlossen sind z. B. normaler Verschleiß, unsachgemäße Behandlung, unsachgemäße Lagerung usw.

- In unserem Fall weisen wir die Standard-Garantiezeit von 2 Jahren aus (die Garantiezeit kann natürlich variieren).

Betrachten wir nun unser Beispiel der Schaffung des für die Gewährleistung von Waren erforderlichen Zwecks
Zuerst müssen Sie eine Definition des Zwecks erstellen.

- Der Rechtstitel im Falle des Versands des Newsletters ist das berechtigte Interesse

.

- Die Agenda " Ausgestellte Rechnungen" und die Felder " E-Mail, Telefon"

sollten auf der Registerkarte "Datenerscheinung" aufgeführt sein.

- Die Gültigkeit wird im Falle einer Garantie auf Automatisch ab Beginn der Aufzeichnung

gesetzt (sobald wir die Ware verkaufen, beginnt die Garantie).

- Die Gültigkeitsdauer des Verwendungszwecks (= Gültigkeitsdauer der Garantie) beträgt in unserem Fall 2 Jahre.

Weitere Einstellungen, sei es der Zugriff auf die Daten (berechtigte Person), das Vorgehen nach Ablauf oder das Hinzufügen eines Hinweises oder einer Beschreibung auf der Registerkarte Texte

, sind natürlich Ihnen überlassen, wir empfehlen aber, diese für einen eventuellen Nachweis gegenüber der Datenschutzbehörde anzugeben.

Die Zwecke können dann in der GDPR -> Zwecke abgerufen werden .

Hier, wie in den meisten Flexi-Registern, können Sie die Daten filtern (nach Firma, nach Zweckbestimmung usw.).

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