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Einrichtung von Immobilien, die steuerlich nicht abschreibungsfähig sind
Einrichtung von Immobilien, die steuerlich nicht abschreibungsfähig sind

Nur abgeschriebene Vermögenswerte

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Verfasst von Petra Roubalova
Vor über einer Woche aktualisiert

Sie müssen in der Buchhaltung Vermögenswerte erfassen, die steuerlich nicht absetzbar sind, z. B. aus einer Spende. Im folgenden Artikel zeigen wir Ihnen, wie Sie das tun können.

Öffnen Sie eine neue Anlagenkarte und geben Sie in der Registerkarte "Grundblatt" den Typ und die Art der Anlage, den Preis zum Zeitpunkt der Aufnahme, das Kaufdatum, die Art des Erwerbs und ggf. den Nachweis des Erwerbs an.

Als nächstes wechseln wir zur Registerkarte "Abschreibung", wo wir die buchhalterische Abschreibung auswählen und die Anzahl der Abschreibungsmonate hinzufügen. Wählen Sie die Abschreibungsmethode aus dem Menü aus, z. B. linear.

Im nächsten Schritt müssen Sie eine neue "Abschreibungsgruppe" anlegen, in der die Abschreibungsmethode mit der in der Registerkarte "Anlage" angegebenen Abschreibungsmethode übereinstimmen sollte.

Um eine Abschreibungsgruppe anzulegen, klicken Sie mit der rechten Maustaste in das Menü der Abschreibungsgruppe und verwenden Sie die Option "Öffnen". Sie befinden sich dann im Menü Abschreibungsgruppe und können über die Schaltfläche Neu eine neue Abschreibungsgruppe anlegen. Diese stecken Sie dann in die Anlagenkarte.

Sie machen die Option "Abschreibung generieren" in der oberen rechten Ecke der Anlagenkarte und das Ergebnis ist die buchhalterische Abschreibung, die gemäß dem eingestellten Zeitraum für die buchhalterische Abschreibung erstellt wird.

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