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SLOWAKEI - MwSt.-Erklärung

SLOWENIEN - MwSt.-Erklärung korrekt ausfüllen

Ota Rádl avatar
Verfasst von Ota Rádl
Vor über 3 Jahren aktualisiert

Um

die MwSt.-Erklärung korrekt ausfüllen zu können, müssen Sie eine primäre Einstellung haben, die

in die


MwSt.-Erklärung / die MwSt.-Belege

gezogen wird


.

Grundvoraussetzungen für die Umsatzsteuererklärung:

1. Menü Firma - Einstellungen

  • Registerkarte Firma - füllen Sie das Feld TIN aus,

  • Registerkarte Erweitert - füllen Sie das Feld Finanzamt (aus der Codeliste, zu dem wir das entsprechende Konto für die MwSt.-Zahlung hinzufügen werden), Berechtigte Person;Hinweis: im Falle von,

  • wenn die Steuererklärung von einem Vertreter eingereicht wird, geben Sie die Daten ein, die sich auf ihn/sie beziehen,

  • Registerkarte "Gesetzgebung" - markieren Sie das Kennzeichen "Umsatzsteuerzahler".

2. Menü Geschäftspartner - Firmenadressen - geben Sie im Datensatzkopf einen Wert
in das Feld Name ein
und geben Sie auf der Registerkarte BasisinformationenWerte in die Felder
Umsatzsteuernummer, Bundesland und, wenn Sie

Umsatzsteuerzahler sind, das Kennzeichen Umsatzsteuerzahlerein

,

3. Menü Extras - Wähler - Mehrwertsteuersätze

(wird bei Änderung programmatisch aktualisiert),

4. Menü Extras - Wähler - MwSt.-Rückleitungen

(auch programmatisch vordefiniert),

5. Menü Extras - Wähler - MwSt.-Steueranweisungszeilen

(auch programmatisch vordefiniert),

6. Menü Extras - Wähler - Buchungsregeln - Registerkarte Basisinformationen - füllen Sie den Abschnitt Kontoeinstellungen (für MwSt.) und das Feld Transaktionscode für MwSt.

aus.

Eine Einstellung, die das Dehnen von Mehrwertsteuer- und Kontrollanweisungszeilen innerhalb der zu erstellenden Dokumente erleichtert:

1. im Menü Verkauf - Arten von ausgestellten Rechnungen / Einkauf - Arten von erhaltenen Rechnungen / Bargeld - Arten von Barbelegen / Buchhaltung - Arten von internen Belegen / Buchhaltung - Arten von sonstigen Forderungen / Buchhaltung - Arten von sonstigen Verbindlichkeiten

auf der Registerkarte Buchhaltung gibt es eine Option zum Ausfüllen der Felder MwSt. -Kontrollabrechnungszeile
und MwSt.-Staat

; dieser in den Belegarten erfasste Wert wird beim Erstellen von benutzerdefinierten Belegen vorgeladen,

2. Aufgrund der MwSt.-Kontrollanweisungszeilen

ist es ratsam, mehrere Dokumenttypen zu erstellen, die den einzelnen Kontrollanweisungszeilen entsprechen,

3. das Feld Datum der steuerpflichtigen Transaktion für ausgestellte Rechnungen, Kassenbelege (evtl. Bankbelege), sonstige Forderungen und interne Belege - der Wert im Feld Datum der steuerpflichtigen Transaktion wird entsprechend dem im
Feld Ausgestellteingestellten Datum vorgeladen
(kann geändert werden),

4. Feld Datum der steuerpflichtigen Transaktion für empfangene Rechnungen und andere Verbindlichkeiten - die Werte in den Feldern Datum der steuerpflichtigen Transaktion und Steuerpflichtige Transaktion anwenden werden entsprechend dem im Feld Empfangenen eingestellten Datum vorgeladen (kann geändert werden); das Datum aus dem Feld Steuerpflichtige Transaktion anwenden

wird in die MwSt.-Belege übertragen,

5. Die Werte in den Feldern " USt.-Status", " USt.-Zeilen" und " Steuererklärungs-Zeile "

der Belegposition können nach Bedarf geändert werden, wie sie in der Belegart vordefiniert sind,

6. Die Werte in den Feldern MwSt.-Staat, MwSt.-Zeilen und Kontrollabrechnungszeile, die auf dem Artikel auf der Registerkarte Buchhaltung/Verfeinerung aufgeführt sind, haben Vorrang vor den Werten, die
auf der Registerkarte Buchhaltung und der MwSt.-Zeilein diesen Feldern auf dem Belegkopf aufgeführt sind
.

Wo Sie die Umsatzsteuerausgänge finden:

Im Menü Buchhaltung - Buchhaltungsausgänge

:

  • Mehrwertsteuer-Dokumente,

  • Umsatzsteuererklärung,

  • MwSt.-Zusammenfassungsbericht,

  • Umsatzsteuer-Kontrollerklärung.

Bevor Sie Ihre eigenen Steuererklärungen erstellen, können Sie alle Buchhaltungsausgaben
in den generierten MwSt.-Belegenüberprüfen
. Sie können auch die Eingangsdokumente direkt aus den MwSt.-Belegen heraus bearbeiten.

Alle Umsatzsteuerausgänge werden elektronisch übermittelt. Sie haben auch die Möglichkeit, die Papier-Umsatzsteuererklärung und die Umsatzsteuer-Kontrollmitteilung auszudrucken.

Sie können eine Ergänzende Meldung für die Umsatzsteuererklärung erstellen, aber nicht für die Umsatzsteuer-Kontrollmeldung

.

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