Belegerstellungsmodus aus Bestellungen auf der Seite der ausgestellten Rechnungen - das Datum der steuerpflichtigen Leistung nach dem Umsatzsteuergesetz ist das Datum der Lieferung oder das Datum der Zahlung und entscheidend ist, was zuerst eintritt.
Daher wird auf der Seite der ausgestellten Rechnungen das Datum der Ausgabe aus dem Lager automatisch zum DUZP hinzugefügt. In Verbindung mit den Lagerbeständen werden die Mehrwertsteuer, die Menge und der Verkaufspreis (nicht der Lagerpreis, der einer automatischen Berechnung unterliegt) auf die Rechnung gezogen.
Anders verhält es sich bei Eingangsrechnungen - hier sind Sie verpflichtet, bei der Registrierung der Rechnung die Daten auf der Rechnung zu verwenden. Nirgendwo im Gesetz steht, dass Sie einen Lagerbeleg mit dem Datum der steuerpflichtigen Transaktion erstellen müssen - tatsächlich können Sie nicht im Voraus wissen, wie hoch die DST auf der zukünftigen Rechnung sein wird.
Es ist z.B. durchaus üblich, dass Waren an verschiedenen Tagen mehrfach eingekauft werden - so entstehen mehrere Lagerbelege und der Kunde erhält nur eine Rechnung mit einer Zusammenfassung der fakturierten Lieferungen und natürlich auch nur eine Mehrwertsteuerrechnung. Sehr oft kommt es vor, dass z.B. der Lieferschein keine Preise enthält oder der Rechnungspreis um einen Rabatt reduziert ist.
Die Software kann diese Tatsachen nicht im Voraus vorhersagen, noch kann sie vorhersagen, wie hoch der Nachnahmebetrag auf der empfangenen Rechnung sein wird, und daher wird die Methode der Übertragung des Datums vom Bon auf den Nachnahmebetrag der empfangenen Rechnung beim Strecken der Bons gewählt. Insbesondere aus diesen Gründen funktioniert der Modus auf der Einkaufsseite nicht gleich wie auf der Verkaufsseite.