Zum Hauptinhalt springen
Korrektur des arbeitsrechtlichen Durchschnitts

Korrektur des arbeitsrechtlichen Durchschnitts

Lenka Haringerová avatar
Verfasst von Lenka Haringerová
Vor über 3 Jahren aktualisiert

Die

PPP-Korrektur können Sie im Lohnfortschreibungsreiter Grundlohn - neu - PPP-CORRECTION vornehmen und hier die Differenz zum errechneten Durchschnitt eintragen. Wenn das neue PPP höher ist, geben Sie es mit einem Plus ein und umgekehrt. Anschließend wird das KKP auch in der Abrechnung korrigiert. Dies ist jedoch nur eine Änderung für einen Monat, der Folgemonat muss wieder auf diese Weise korrigiert werden, bis das neue Quartal berechnet ist.

Hat dies deine Frage beantwortet?