Wenn Sie
Mutterschaftsurlaub in Abwesenheit eingetragen haben, aber die Krankenversicherung noch zählt, schauen Sie in der Personalabteilung auf der Registerkarte Mitarbeiter unter Abrechnungsparameter - Krankenversicherung nach, wahrscheinlich haben Sie das Kästchen Krankenversicherung - Zuzahlung zur Mindestbemessungsgrundlage aktiviert. Deaktivieren Sie einfach dieses Kontrollkästchen und berechnen Sie den Lohn in der Abrechnungsaktualisierung neu.