Mehrwertsteuer-Zusammenfassungsbericht
Der zusammenfassende Bericht ist ein weiterer VAT-Ausgang, die Ausgabedateien können in elektronische Form konvertiert werden.
Den zusammenfassenden Bericht finden Sie in der Liste der Buchhaltungsausgaben im Modul "Buchhaltung
".
Zitat aus dem Gesetz Nr. 235/2004 Slg. über die Mehrwertsteuer
Zitat aus dem Gesetz Nr. 235/2004 Slg. über die Mehrwertsteuer, konkret § 102 Zusammenfassender Bericht:
(1
) Ein Steuerpflichtiger hat eine zusammenfassende Meldung abzugeben, wenn er Folgendes gemacht hat
(a)
die Lieferung von Gegenständen in einen anderen Mitgliedstaat an eine Person, die in einem anderen Mitgliedstaat steuerlich registriert ist,
(b)
die Übertragung von Betriebsvermögen in einen anderen Mitgliedstaat,
c)
die Lieferung von Gegenständen an einen Erwerber im Rahmen des vereinfachten Verfahrens für die Lieferung von Gegenständen innerhalb der Europäischen Gemeinschaft in Form eines Dreiecksgeschäfts, wenn der Steuerpflichtige eine zwischengeschaltete Person bei diesem Geschäft ist, oder
d)
die Erbringung einer Dienstleistung mit einem Ort in einem anderen Mitgliedstaat gemäß Artikel 9 Absatz 1, mit Ausnahme der Erbringung einer in einem anderen Mitgliedstaat steuerbefreiten Dienstleistung, an eine Person, die in einem anderen Mitgliedstaat steuerlich registriert ist, wenn der Empfänger der Dienstleistung die Steuer zu erklären hat.
(2
) Eine identifizierte Person ist verpflichtet, innerhalb von 25 Tagen nach Ablauf des Kalendermonats, in dem die Dienstleistung erbracht wurde, eine zusammenfassende Meldung abzugeben, wenn sie eine Dienstleistung mit einem Ort in einem anderen Mitgliedstaat nach § 9 Absatz 1 erbracht hat, mit Ausnahme einer Dienstleistung, die in einem anderen Mitgliedstaat von der Steuer befreit ist, an eine Person, die in einem anderen Mitgliedstaat für die Steuer registriert ist, in dem der Empfänger der Dienstleistung die Steuer zu erklären hat.
(3
) Die zusammenfassende Meldung darf nur elektronisch an die vom Steuerverwalter veröffentlichte elektronische Adresse der Anmeldestelle übermittelt werden.
Wenn die zusammenfassende Meldung mittels einer Datennachricht eingereicht wird, die nicht mit einer anerkannten elektronischen Signatur signiert ist oder nicht über eine Datenbox gesendet wird, muss sie unter den in der Abgabenordnung festgelegten Bedingungen innerhalb der Frist für die Einreichung der zusammenfassenden Meldung bestätigt werden. Der Wert der gelieferten Waren oder Dienstleistungen ist in tschechischer Währung anzugeben.
Erstellung des USt.-Zusammenfassungsberichts
Wenn Sie auf "MwSt.-Zusammenfassungsbericht"
klicken, öffnet sich ein Assistent auf dem Bildschirm, in dem Sie die Parameter für die Erstellung des Berichts auswählen können.
VAT-Land
Verwenden Sie die Dropdown-Liste, um das Land auszuwählen, für das Sie den zusammenfassenden Bericht bearbeiten möchten.
Jahr der Rückkehr
Verwenden Sie die Dropdown-Liste, um das Jahr auszuwählen.
Vierteljährliche Vorlage des zusammenfassenden Berichts
Wählen Sie nach dem Prüfen der Flagge das Quartal aus.
Monatliche Übermittlung des zusammenfassenden Berichts
Wählen Sie nach der Überprüfung des Kennzeichens den Monat aus.
Nachdem Sie die erforderlichen Daten eingegeben haben, schließen Sie den Assistenten mit der Schaltfläche "Fertig stellen" ab.
Ausgang
Ländercode
UMSATZNUMMER
Transaktionscode
Anzahl der Transaktionen
Basis [CZK]
Format für elektronische Poststelle
Verwenden Sie die Schaltfläche "VEIS Summary Report"
in der oberen Leiste der Tabelle, um eine XML-Datei zu generieren, die Sie über die elektronische Poststelle versenden können. Nach dem Hochladen über die elektronische Poststelle ist es möglich, fehlerhafte Daten zu überprüfen oder zu korrigieren.