Was
machen wir, wenn ein Mitarbeiter sein Arbeitsverhältnis z.B. zum 31.12.2017 beendet hat und wir ihm die Überzahlung aus dem Jahressteuerausgleich im April 2018 auszahlen wollen?
Im HR-System des beendeten Arbeitsverhältnisses verschieben wir das Datum "Aktiv bis", z.B. 30.4.2018. Das ursprüngliche Beendigungsdatum belassen wir. In der Abrechnungsaktualisierung greifen wir auf den Mitarbeiter zu, fügen auf der Registerkarte Steuer eine ÜBER(UN)ZAHLUNG DER STEUER hinzu und geben den entsprechenden Betrag ein.
Nach der Neuberechnung der Abrechnung werden alle Abrechnungskomponenten leer sein, so dass der einzige Betrag, der auf der Abrechnung zu zahlen ist, die Steuerüberzahlung ist.