Ja
, aber es ist notwendig, den korrekten Wechselkurs (Stand 31.12.) in der Wechselkursskala (Extras -> Wähler -> Wechselkurse)
zu
haben.
Die sich daraus ergebende Kursdifferenz zwischen dem Beleg und der Zahlung wird korrekt berechnet, wenn Sie diesen Kurs zum 31.12. haben.
Die anschließende Initialisierung legt dann die Kursdifferenz aus der Neubewertung im internen Belegregister an.