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Krankenkassenabzug

Beginnt der Monat mit einem Wochenende und die Krankheit fällt auf den ersten Arbeitstag des Monats, wird der Krankenkassenabzug am 1. Tag nicht berechnet

Lenka Haringerová avatar
Verfasst von Lenka Haringerová
Vor über 3 Jahren aktualisiert
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