Die Abschreibung von
Sachanlagen, die zur Erzeugung von Strom aus Solarstromquellen (PV) verwendet werden, ist in Flexi nicht voreingestellt. Es ist notwendig, die Abschreibung manuell nach dem Gesetz Nr. 346/2010 Slg. § 30b zu berechnen und die Abschreibung manuell auf der Anlagenkarte zu ändern.