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Photovoltaik-Kraftwerk

Abschreibung von Photovoltaik-Kraftwerk

Verfasst von Lenka Haringerová

Die Abschreibung von

Sachanlagen, die zur Erzeugung von Strom aus Solarstromquellen (PV) verwendet werden, ist in Flexi nicht voreingestellt. Es ist notwendig, die Abschreibung manuell nach dem Gesetz Nr. 346/2010 Slg. § 30b zu berechnen und die Abschreibung manuell auf der Anlagenkarte zu ändern.

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