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GDPR - Definition der Zwecke

GDPR - Definition der Zwecke

Ota Rádl avatar
Verfasst von Ota Rádl
Vor über 3 Jahren aktualisiert

Dieser

Datensatz enthält vordefinierte Zwecke für die Datenverarbeitung und die Möglichkeit, eigene Zwecke zu erstellen.

Hier halten Sie alle Gründe fest, warum Sie die personenbezogenen Daten verarbeiten (z. B. Einwilligung für Marketing-E-Mails, gesetzliche Verpflichtung zur Aufbewahrung von Daten auf einer Rechnung usw.).

Sie können die vordefinierten Zwecke nicht ändern (nur kopieren und die Kopie modifizieren), Sie können jedoch eine Data-Handling-Entität definieren, bei der Sie den Beziehungstyp, die Definition und die Gültigkeit sowie die Firma/Person aus dem Verzeichnis angeben müssen.

Wir werden nun die einzelnen Felder der Zweckdefinition beschreiben:

Abkürzung

- der eindeutige Bezeichner der Definition

Name - der

Name der Definition

Auch für Datensätze mit einer IČO berücksichtigen -

ankreuzen, wenn Einzelunternehmer mit IČO (ist eine Einzelperson), für Firmen (s.r.o. / a.s.) ist keine Zustimmung erforderlich

Rechtstitel -

geben Sie den Rechtstitel an

Typ der Beziehung -

geben Sie den Typ der Beziehung an (Controller, Prozessor, ...)

Verantwortliche Person -

verantwortlicher Benutzer

Art der Daten

  • Arten von personenbezogenen Daten - Beschreibung der Art der personenbezogenen Daten (Text)

  • Wie wir mit Daten arbeiten - Beschreibung, wie wir mit Daten arbeiten (Text)

Auftreten von Daten

  • Tagesordnung - Auswahl der Tagesordnung in Verbindung mit der Definition des Zwecks

  • Felder - Auswahl der Agendafelder Auswahl aus allen Agendafeldern

  • Verknüpfte Agenden in den Datenfluss einbeziehen - Auswahl der verknüpften Agenden

Gültigkeit

  • Gültigkeit - automatisch ab Beginn der Datensatzgültigkeit (nach Erstellung)/ manuell (Zwecke generieren)

  • Gültigkeitstage - Anzahl der Tage der Gültigkeit

  • Gültigkeitsmonate - Anzahl der Monate der Gültigkeit

  • Gültigkeitsjahre - Anzahl der Jahre der Gültigkeit

Zugriff auf Daten -

Auswahl der zugriffsberechtigten Person

Post-Expiry-Verfahren -

Verfahren zum Umgang mit Daten nach Ablauf (Text)

Texte -

Beschreibung (Text)/Note (Text)

Management -

Bestimmung der Gültigkeit der Zweckbestimmung (von - bis)

Entitäten, die die Daten verarbeiten

  • Beziehungstyp - Angabe der Art der Beziehung zur Entität

  • Verzeichnis - Auswahl des Objekts (Entität) aus dem Firmenverzeichnis

  • Daten werden in ein Drittland übertragen - ankreuzen, wenn die Daten außerhalb der EU übertragen werden

  • TextDefinitions - Definition der Entität Note - Kommentar (Text)

  • VerwaltungGültig von - Gültigkeitsdatum von Gültig bis - Gültigkeitsdatum bis

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