In
diesem Kapitel zeigen wir an einem Beispiel, wie wir bei der Ausstellung einer Rechnung
an
unsere Kunden vorgehen.
Da Steuerunterlagen (Rechnungen) naturgemäß personenbezogene Daten von Mandanten enthalten, sind wir als Verantwortlicher verpflichtet, diese Daten zu verarbeiten.
Im Falle von Rechnungen können Sie, wenn Sie ein Mehrwertsteuerzahler sind, die Rechnungen 10 Jahre lang aufbewahren.
Bei Rechnungen ist es möglich, wenn Sie kein Umsatzsteuerzahler sind, Rechnungen 5 Jahre
lang aufzubewahren.
Für beide Optionen haben wir bereits Zweckdefinitionen in Flexi vordefiniert
.
Betrachten wir nun unser Beispiel der Erstellung eines Zwecks für die Ausstellung einer Rechnung an einen Umsatzsteuerzahler.
Die Verwendungszwecke sind in Flexi bereits vordefiniert - für Umsatzsteuerzahler und Nicht-Zahler.
- Die Grunddaten (Datenaufkommen, ...) sind in dieser Definition bereits voreingestellt
.
- Die Gültigkeit ist hier auf "Automatisch ab Beginn der Satzgültigkeit" eingestellt, d.h. der Zweck wird bei jeder Rechnungsstellung
neu angelegt.
- Wie bereits erwähnt, besteht für Umsatzsteuerzahler die Verpflichtung, personenbezogene Daten 10 Jahre
lang aufzubewahren (bereits voreingestellt).
- Der Rechtstitel bei einer Rechnung lautet "Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung
" (bereits vordefiniert).
- Andere Informationen, wie z. B. Datenzugriff, Ablaufverfahren usw., müssen natürlich manuell hinzugefügt werden.
Die Zwecke können dann in der GDPR -> Zwecke abgerufen werden .
Auch hier gibt es, wie in den meisten Flexi-Datensätzen, die Möglichkeit, eine Filterung vorzunehmen (nach Firma, nach Zweckbestimmung usw.).