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Abschreibungsgruppen

Wie Sie mit Abschreibungsgruppen für Anlagen arbeiten

Lenka Haringerová avatar
Verfasst von Lenka Haringerová
Vor über 3 Jahren aktualisiert

Aktiva - Abschreibungsgruppen

Wenn Sie eine Anlage abschreiben, müssen Sie sie der entsprechenden Abschreibungsgruppe gemäß dem Gesetz zuordnen. Das Formular Abschreibungsgruppen enthält streng voreingestellte Gruppen nach dem Einkommensteuergesetz und ermöglicht auch das Anlegen neuer Gruppen. Diese Tabelle wird verwendet, um steuerliche Abschreibungssätze für abschreibungsfähige Anlagen zu definieren.


Das Formular ist mit der Registerkarte " Abschreibung" im Menü " Assets - Assets" verknüpft.

Allgemeine Informationen zu Zifferblättern finden Sie im Abschnitt Wörterbücher

.

Sie können die Liste im Modul "Anlagen"

unter "Abschreibungsgruppen" starten.

In der oberen Leiste der Tabelle befinden sich eine Reihe von Schaltflächen, deren Bedeutung in einem separaten Kapitel "Steuerung des Programms

" beschrieben wird.

Hauptpanel

Drücken Sie die Schaltfläche "Neu" oder das Tastaturkürzel Alt+N, um das Formular für einen neuen Datensatz zu öffnen.

In der oberen Leiste des Formulars befinden sich eine Reihe von Schaltflächen, deren Bedeutung in einem separaten Kapitel "Steuerung des Programms

" beschrieben wird.

Shortcut

Pflichtfeld, kann bis zu 20 Zeichen enthalten. Der Wert muss zwischen den Datensätzen eindeutig sein.

Das Kürzel (auch Code) ist die abgekürzte Form der Gruppe.

Es wird empfohlen, eine Abkürzung zu wählen, die eine Eigenschaft der angegebenen Gruppe ausdrückt. Dann müssen Sie nicht darüber nachdenken, was die Gruppe bedeutet.

Name

Pflichtfeld, kann bis zu 255 Zeichen enthalten.

Stellt in der Regel einen Datensatz in Berichten, Druckberichten oder Auswahllisten dar, daher sollte der Datensatz auf eine eindeutige Weise dargestellt werden.

Wenn Sie bei der Ersteinrichtung

Fremdsprachen eingerichtet haben, dann können Sie durch Drücken der "+"-Taste das Feld "Name" in den ausgewählten Fremdsprachen ausfüllen. Diese Sprachvarianten des Namens werden beim Drucken in Fremdsprachen auf die Dokumente gedruckt. Drücken Sie die Taste "-", um das Feld für den Fremdsprachennamen zu schließen.

Abschreibungsmethode

Das Ausfüllen dieses Feldes ist obligatorisch. Sie entspricht der Abschreibungsmethode, die durch das Einkommensteuergesetz festgelegt ist. Verwenden Sie die Dropdown-Liste, um aus den folgenden Werten auszuwählen:

- Linear

- gemäß § 31 des Einkommensteuergesetzes

- Beschleunigt

- nach § 32 des Einkommensteuergesetzes

- Monatlich

- gemäß Abschnitt 30(a) - Außerordentliche Abschreibung, 32(a) - Abschreibung von immateriellen Vermögensgegenständen des Einkommensteuergesetzes. Sie können diese Abschreibungsmethode auch dann verwenden, wenn Sie eine monatliche Abschreibung benötigen, z. B. bei kleinen Anlagen.

Erstellt durch den Benutzer

  • Wenn Sie eine bestehende - bereits vorbereitete - Bewertungsgruppe öffnen, ist dieses Feld leer und kann nicht geändert werden. Sie können die Abschreibungsmethode oder andere Daten in der folgenden Registerkarte "Koeffizienten" nicht ändern.

  • Bei einer neu angelegten Abschreibungsgruppe wird dieses Feld automatisch markiert. Auch dieser Wert kann nicht geändert werden. Je nach gewählter Abschreibungsmethode können Sie einige der Felder im Register "Koeffizienten" ausfüllen.

Registerkarte "Koeffizienten"

Entsprechend den Einstellungen in dieser Registerkarte wird die Abschreibung von Anlagen berechnet.

Abschreibungszeitraum

Bei der beschleunigten und linearen Abschreibung wird der Wert in Jahren angegeben.

Bei monatlicher Abschreibung wird der Wert in Monaten angegeben.

Minimale Abschreibungsdauer

Für die monatliche Abschreibung - das ist der Wert, der die Mindestabschreibungsdauer nach der technischen Aufwertung bestimmt. Dieser Zeitraum wird durch das Einkommensteuergesetz bestimmt - gemäß § 30.

Beschleunigte Abschreibung

Ihr Abschluss ist verfügbar, wenn Sie die Abschreibungsmethode auf "Beschleunigt" eingestellt haben. Die Berechnungsmethode entspricht der Berechnungsmethode nach § 32 des Einkommensteuergesetzes.

- Erstes Jahr

- Koeffizient für die beschleunigte Abschreibung im ersten Jahr der Abschreibung

- Folgejahre

- Koeffizient für die beschleunigte Abschreibung in den Folgejahren der Abschreibung

- Erhöhung der Anschaffungskosten

- Koeffizient für die beschleunigte Abschreibung, der auf den erhöhten Restwert im Falle einer technischen Wertsteigerung anwendbar ist

Bei Interesse stellen wir das Prinzip der beschleunigten Berechnungen vor:

- Erstes Jahr = Einstiegspreis / Koeffizient für das erste Jahr

- Folgejahre = 2 x abgeschriebene Kosten / Koeffizient für Folgejahre abzüglich der Differenz zwischen dem zugewiesenen Koeffizienten und der Anzahl der Jahre, über die der Vermögenswert bereits abgeschrieben wurde

- Nach technischer Wertsteigerung = 2 x Abschreibungsaufwand / auf den erhöhten Abschreibungsaufwand anwendbarer Koeffizient für beschleunigte Abschreibung abzüglich der Differenz zwischen dem zugewiesenen Koeffizienten und der Anzahl der Jahre, über die der erhöhte Abschreibungsaufwand abgeschrieben wurde

Lineare Abschreibung

Ihr Abschluss ist verfügbar, wenn Sie die Abschreibungsmethode auf "Linear" eingestellt haben. Die Berechnungsmethode entspricht der Berechnungsmethode nach § 31 des Einkommensteuergesetzes.

- Erstes Jahr

- jährlicher Abschreibungssatz für das erste Jahr der Abschreibung

- Folgejahre

- jährlicher Abschreibungssatz für Folgejahre der Abschreibung

- Erhöhung des Einfuhrpreises

- jährlicher Abschreibungssatz, der im Falle einer technischen Wertsteigerung auf den erhöhten Einfuhrpreis anzuwenden ist

Für Zinsen stellen wir das Prinzip der linearen Berechnung vor:

- Erstes Jahr = Einstiegspreis x Prozentsatz für das erste Jahr / 100

- Folgejahre = Eingangspreis x Prozentsatz für Folgejahre / 100

- Nach technischer Aufwertung = Einstiegskurs + technische Aufwertung x Prozentsatz für technische Aufwertung. / 100

Registerkarte "Texte"

Die Registerkarte "Texte" enthält alle Einwahlen, alle Listen. Es gibt zwei Felder, in die Sie Daten nach Ihren Wünschen eintragen können. Das Ausfüllen ist nicht zwingend erforderlich. Diese Registerkarte kann auch dann ausgefüllt werden, wenn die vorherige Registerkarte nicht bearbeitbar ist.

Beschreibung

Sie können eine genauere Beschreibung liefern.

Hinweis

Die Notiz dient dazu, den Bediener auf eine Besonderheit des Datensatzes hinzuweisen oder worauf andere Benutzer beim "Hantieren" mit dem Datensatz achten sollten.

Die Registerkarte "Verwalten

Die Registerkarte "Verwaltung" enthält Informationen über die zeitliche Gültigkeit und Sichtbarkeit des Datensatzes in der Codeliste. Die Gültigkeit eines Datensatzes ist durch den Bereich der Kalenderjahre gegeben. Im Bereich der angegebenen Jahre ist der Datensatz gültig, in den übrigen Jahren ist der Datensatz nicht gültig und der Datensatz wird im Codebuch gar nicht angezeigt. Die Begrenzung der Gültigkeit stellt sicher, dass der Benutzer bei der routinemäßigen Verwendung des Codebuchs nicht durch das Durchsuchen von nicht mehr verwendeten Datensätzen aufgehalten wird.

Da sich die zeitliche Gültigkeit auf Kalenderjahre bezieht, entspricht sie nicht den steuerlichen Abrechnungsperioden

.

Gültig von

Kalenderjahr des Beginns der Gültigkeit des Datensatzes.

Gültig bis

Kalenderjahr des Ablaufs des Datensatzes.

Wenn der Datensatz unbegrenzt gültig sein soll, ändern Sie den Standardwert "0" im Feld " Gültig von" und "9999" im Feld " Gültig bis

" nicht. Der Datensatz ist dann in allen Kalenderjahren verwendbar und erscheint in der Liste in jedem Kalenderjahr.

Wenn Sie die Felder Gültig von und Gültig bis mit dem Wert "2016" füllen, ist der Datensatz nur im Jahr 2016 verwendbar, d.h. nur in diesem Jahr wird er in der Liste sichtbar sein (siehe Seitennavigation des Abrechnungszeitraums

).

Vom Gesetzgeber vorgegebene Abschreibungsgruppen oder bereits verwendete Abschreibungsgruppen können in diesem Register nicht geändert werden.

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