In Version 2021.4.0 wurde die Unterstützung für die Quarantäneerlaubnis - die sogenannte Isolationserlaubnis- hinzugefügt.
Wenn ein Arbeitnehmer zwischen dem 1. März 2021 und dem 30. April 2021 in Quarantäne geht, hat er Anspruch auf eine Quarantänezulage von bis zu 350 CZK/Tag.
Die Zulage kann im Menü Abrechnung aktualisieren eingegeben werden, wo wir auf den entsprechenden Mitarbeiter und auf der Registerkarte Sozialversicherung auf die Schaltfläche Neu klicken und die Komponente ZUSCHUSS FÜR QUARANTÄNE hinzufügen - hier geben wir im Feld Betrag die gesamte Quarantänezulage ein, die dem Mitarbeiter im jeweiligen Monat ausgezahlt wird. Der Betrag muss manuell berechnet werden, da es viele Bedingungen für die Zahlung dieser Zulage gibt und es daher nicht möglich war, die Berechnung zu automatisieren. Diese Zulage erhöht den zu zahlenden Betrag, sie hat keinen Einfluss auf die Höhe der Steuern, SP, ZP. Die Sozialversicherungsbeiträge des Unternehmens werden um diesen Beitrag reduziert.