In diesem Handbuch finden Sie eine Übersicht über alle Arbeitsbeziehungen, die in Flexi eingerichtet werden können, und deren Funktionen. Sie können ein Beschäftigungsverhältnis immer im Menü Personal auf der Registerkarte Beschäftigungsverhältnis einrichten.
Hier haben wir mehrere Möglichkeiten zur Auswahl:
1-STANDARD: Normales Arbeitsverhältnis
2-DPP: Vereinbarung zur Durchführung von Arbeiten
3-DPP: Arbeitsvertrag
4-SPOL.,JEDN.,ČL.DR.: Ein Mitglied der Genossenschaft, das nicht in einem Beschäftigungsverhältnis mit der Genossenschaft steht, aber für die Genossenschaft Arbeiten verrichtet, für die es von ihr entlohnt wird, und das im Kalenderjahr kein anrechenbares Einkommen erzielt hat
5-STATUTORIUM: Mitglied des statutarischen Organs und nicht in einem Arbeitsverhältnis
6-ODM. NICHT BESCHÄFTIGT. NON-EU: Mitglied des satzungsmäßigen Organs, das nicht in der EU ansässig ist und eine Vergütung erhält
7-MITGLIED DES VERTRETUNGSRATES: Nicht gewähltes Mitglied des Vertretungsrates
8-MITGLIED DER CO-OP: Mitglied der Genossenschaft
FREIWILLIGE ARBEITNEHMER: Ein freiwilliger Betreuer, der in einem Kalendermonat kein anrechenbares Einkommen erzielt hat
UNREGELMÄSSIGE UNTERSTÜTZUNG: Unregelmäßige Unterstützung
PRAKTISCHE AUSBILDUNG: Ein Schüler oder Student, der nur ein Einkommen aus einer Beschäftigung und funktionelle Leistungen für praktische Ausbildungsarbeit hat
MOTIVATIONSZULÄSSIGKEIT: Anreizzulage
Im Folgenden werden die einzelnen Beschäftigungsverhältnisse im Hinblick auf die Sozialversicherungsbeiträge und die Steuern beschrieben:
Normales Arbeitsverhältnis
Es handelt sich um ein normales Hauptarbeitsverhältnis, Kranken- und Sozialversicherung und Steuern werden bezahlt
Vereinbarung zur Durchführung von Arbeiten
hier wird die Grenze von 10 000,- (für 2021) überwacht - bis zu dieser Grenze werden bei einer unterschriebenen Erklärung nur 15 % Vorsteuer gezahlt, darüber hinaus werden auch Kranken- und Sozialversicherung gezahlt
Arbeitsvertrag
die Grenze für den Erlass der Kranken- und Sozialversicherung liegt in diesem Fall bei 3499,- (für 2021) - bis zu dieser Grenze werden die Sozialversicherung und die Steuervorauszahlung gezahlt (im Falle einer unterzeichneten Erklärung), die Krankenversicherung wird nur für den Betrag über dieser Grenze gezahlt
um die Sozialversicherung bis zum Höchstbetrag von 3499,- nicht abzuziehen, müssen Sie auf der Registerkarte "Beschäftigungsverhältnis" im Menü "Personal" die Schaltfläche "Geringfügige Beschäftigung" ankreuzen
Ein Mitglied einer Genossenschaft, das nicht in einem Arbeitsverhältnis mit der Genossenschaft steht, aber Arbeiten für die Genossenschaft ausführt, für die es von der Genossenschaft entlohnt wird, und das im Kalenderjahr kein anrechenbares Einkommen erzielt hat
bis zu einem Betrag von 3500 Euro wird keine Sozialversicherung gezahlt, sondern nur die Krankenversicherung und die Steuervorauszahlung, wenn die Erklärung unterschrieben ist, und die Quellensteuer, wenn der Arbeitnehmer die Erklärung nicht unterschrieben hat
Mitglied der Körperschaft und nicht in einem Arbeitsverhältnis
ähnlich wie im vorherigen Arbeitsverhältnis, bis zu einer Grenze von 3500 nur Krankenversicherung ohne Sozialversicherung und Quellen- oder Vorsteuer gemäß der unterzeichneten Erklärung
Nicht ansässiges Mitglied des satzungsmäßigen Organs aus einem Nicht-EU-Land, das eine Vergütung erhält
in diesem Fall gibt es keine Obergrenze für die Sozialversicherungsbeiträge, so dass sowohl die Kranken- als auch die Sozialversicherung gezahlt werden (eine Registrierung in der Tschechischen Republik ist erforderlich) und eine Quellensteuer von 15 %
Nicht gewähltes Ratsmitglied
In diesem Beschäftigungsverhältnis besteht keine Sozialversicherungspflicht, es gibt keine Beitragsbemessungsgrenze in der Sozialversicherung
Krankenversicherungsbeiträge sowie Vorschuss- oder Quellensteuer
Mitglied in einer Genossenschaft
bis zu einem Betrag von 3 500 CZK wird nur die Vorschuss- oder Quellensteuer gezahlt, weder die Kranken- noch die Sozialversicherung
Ehrenamtlicher Betreuer, der in einem Kalendermonat kein anrechenbares Einkommen erzielt hat
bis zu einem Betrag von 3 500 CZK wird keine Krankenversicherung abgezogen, sondern nur die Sozialversicherung und die Steuer
Unregelmäßige Unterstützung
bis zu einer Grenze von 3500 CZK wird keine Krankenversicherung abgezogen, sondern nur die Sozialversicherung und die Steuer
Schüler oder Studenten, die nur Einkünfte aus einer Beschäftigung und funktionale Leistungen für Arbeit aus einem Praktikum haben
keine Sozialversicherungs-, Krankenversicherungs- oder Steuerbeiträge zu entrichten sind, es gibt keine Obergrenze für diese Beiträge
Zulage für Anreize
Die Prämie beträgt 5.000 CZK für Schüler und 10.000 CZK für Studenten der Sekundarstufe.
von der Zulage wird nichts abgezogen, sie sollte aber vom Arbeitnehmer versteuert werden, was aber von ABRA Flexi nicht kontrolliert wird