Für
Arbeitnehmer mit höherem Einkommen kann im Laufe des Jahres die Grenze für die Zahlung der Sozialversicherung überschritten werden, die für das Jahr 2017 1.355.136 CZK beträgt (kann aus der Lohnabrechnung entnommen werden). Die Obergrenze gilt jedoch nicht für die Krankenversicherung.