Die Art der
Steuer hängt vom aktuellen Gesetz ab.
Die Quellensteuer wird erhoben, wenn keine Steuererklärung abgegeben wird (nicht unterschrieben). Wenn der Arbeitnehmer eine Steuererklärung beim Arbeitgeber unterschreibt, wird die Vorsteuer immer verwendet.
Die Grenzen für die Vorsteuer sind jetzt zwei: monatliche Vergütung aus Arbeitsleistungsverträgen in Höhe von 10.000 CZK für einen Arbeitnehmer und einen Arbeitgeber und 2.500 CZK für sonstige Einkünfte in monatlichen Summen (wiederum für einen Arbeitnehmer und einen Arbeitgeber). Dies sind zwei getrennte Steuergrundlagen.