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Buchhalterische Umstellung auf ABRA Flexi (12/16)

Berücksichtigung möglicher Wechselkursdifferenzen bei Vorschüssen

Petr Pech avatar
Verfasst von Petr Pech
Vor über 3 Jahren aktualisiert

Wir

haben bereits erwähnt, dass gezahlte Vorschüsse keine Verschreibung von Forderungen sind und nicht der jährlichen Neubewertung unterliegen.

Daher berücksichtigen wir Umrechnungsdifferenzen bei einzelnen Zahlungen durch separate interne Belege. In der Notiz können wir die Verbindung zwischen der Vorschussbelegnummer und der geleisteten Zahlung notieren.

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