Wir
haben bereits erwähnt, dass gezahlte Vorschüsse keine Verschreibung von Forderungen sind und nicht der jährlichen Neubewertung unterliegen.
Daher berücksichtigen wir Umrechnungsdifferenzen bei einzelnen Zahlungen durch separate interne Belege. In der Notiz können wir die Verbindung zwischen der Vorschussbelegnummer und der geleisteten Zahlung notieren.