Daten
in Teil D. Die Erfüllung der Verpflichtung nach § 81 Abs. 2 a) und b), die die umgerechnete Anzahl der beim Arbeitgeber beschäftigten behinderten Arbeitnehmer angibt, wird wie folgt berechnet:
<gezählte Stunden> / <Behindertenfonds>
<gezählte Stunden> = Summe aus geleisteten Arbeitsstunden, Urlaubs-, Krankheits-, Quarantäne- und PTO-Stunden (behinderte Mitarbeiter)
<DWP-Fonds> = Anzahl der Arbeitstage * tägliche Stundenzahl (für behinderte Mitarbeiter)