Die Gewährleistung für die Ware erfolgt nach den allgemein gültigen Gesetzen.
- Die Gewährleistungsfrist von 24 Monaten beginnt mit dem Tag des Eingangs der Ware beim Kunden.
- Die Garantie deckt nur Fabrikationsfehler ab (nicht vom Kunden verursachte Fehler).
- Von der Garantie ausgeschlossen sind z. B. normaler Verschleiß, unsachgemäße Behandlung, unsachgemäße Lagerung usw.
- In unserem Fall weisen wir die Standard-Garantiezeit von 2 Jahren aus (die Garantiezeit kann natürlich variieren).
Betrachten wir nun unser Beispiel der Schaffung des für die Gewährleistung von Waren erforderlichen Zwecks
Zuerst müssen Sie eine Definition des Zwecks erstellen.
- Der Rechtstitel im Falle des Versands des Newsletters ist das berechtigte Interesse
.
- Die Agenda " Ausgestellte Rechnungen" und die Felder " E-Mail, Telefon"
sollten auf der Registerkarte "Datenerscheinung" aufgeführt sein.
- Die Gültigkeit wird im Falle einer Garantie auf Automatisch ab Beginn der Aufzeichnung
gesetzt (sobald wir die Ware verkaufen, beginnt die Garantie).
- Die Gültigkeitsdauer des Verwendungszwecks (= Gültigkeitsdauer der Garantie) beträgt in unserem Fall 2 Jahre.
Weitere Einstellungen, sei es der Zugriff auf die Daten (berechtigte Person), das Vorgehen nach Ablauf oder das Hinzufügen eines Hinweises oder einer Beschreibung auf der Registerkarte Texte
, sind natürlich Ihnen überlassen, wir empfehlen aber, diese für einen eventuellen Nachweis gegenüber der Datenschutzbehörde anzugeben.
Die Zwecke können dann in der GDPR -> Zwecke abgerufen werden .
Hier, wie in den meisten Flexi-Registern, können Sie die Daten filtern (nach Firma, nach Zweckbestimmung usw.).